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Wegen allgemeiner Verunsicherung in den Semestern informiert die Fachschaft Humanmedizin über die wichtigsten Änderungen.
Welche Examen erwarten uns?
Es werden nur noch zwei Examen abzulegen sein:
Das bisherige Physikum wird mit einigen Änderungen durch den „Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ ersetzt. Das erste, zweite und dritte Staatsexamen werden zum „Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ zusammengefasst.
Was ist mit diesem Endexamen („Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“)?
Es findet nach dem PJ an drei Tagen á fünf Stunden schriftlich (§29, Absatz 2) und an zwei Tagen á 45 Minuten pro Prüfling mündlich-praktisch statt (§30).
Im schriftlichen Teil werden 320 Fragen aus 22 Hauptfächern und 12 Querschnittsfächern gestellt (§28, §29). Im mündlichen Teil geht es um „patientenbezogene Fragestellungen aus der inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung [...] erfahren hat.“ (§30)
Was ist mit dem AiP?
Gemäß §34, Absatz 1 ist „die achtzehnmonatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum [...] nach Bestehen der ärztlichen Prüfung abzuleisten.“ Das AiP bleibt uns also bis auf weiteres erhalten.
Wie sehen die Übergangsregelungen aus? (§43)
Wer ab dem 1.10.2003 anfängt, studiert nach neuer ÄAppO
Wer bereits angefangen hat und bis zum 1.10.2003 kein Physikum hat, darf dieses bis zum 1.4.2006 nach alter Ordnung ablegen und danach nach neuer ÄAppO weiterstudieren.
Wer zum 1.10.2003 bereits das Physikum, aber noch nicht das erste Staatsexamen bestanden hat, kann dieses bis zum 1.10.2005 nachholen, muss aber dann das neue Endexamen machen. Danach gibt es nur noch das neue Endexamen.
Wer bis zum 01.10.2003 das erste Staatsexamen bestanden hat, kann bis zum 01.10.2006 das zweite Staatsexamen in der bisherigen Form ablegen und darf bis zum Schluss nach alter ÄAppO studieren. Wer das Zweite Staatsexamen bis zum 01.10.2006 nicht bestanden hat, muss nach neuer ÄAppO weitermachen.
Wer bis zum 01.10.2003 das zweite Staatsexamen hat, darf nach alter ÄAppO fertig studieren.
Für die Übergangszeit wird es im klinischen Abschnitt Sonderregelungen zur Berechnung der Endnote geben.