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unsichtbar
am 21.11.2007 um 05:06 von Fabian

Wer es noch nicht gesehen hat: In der Seitenleiste gibt es seit kurzem die Rubrik “unsichtbar”. Dahinter verbirgt sich der Bereich nur für Studenten. Anmelden könnt ihr euch mit euere Uni-Emailadresse.

Ihr findet dort einige Altklausuren, Skripte und vieles mehr.
Viel Spaß dabei.

Hier noch eine kleine Frage, damit wir die Nutzbarkeit für Euch noch verbessern können:

Wie würdest Du den Anmeldevorgang bewerten?
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MedCup – Fußballturnier am 9.12
am 14.11.2007 um 12:46 von Fabian

Fußball für Mediziner!

Ein paar Kommilitonen haben ein echt tolles Projekt auf den Weg gebracht: Ein Fußballturnier zu Gunsten von Ärzte ohne Grenzen!
Die Anmeldung ist jetzt online möglich.

http://www.medcup-giessen.de/
http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/

Es geht weiter! Weitere erfolgreiche Klage gegen die Studiengebühren!
am 13.11.2007 um 11:54 von Marius Rohde

Auch in Marburg war jetzt die erste Klage erfolgreich. Mehr dazu:
Artikel auf hr-online.de
Artikel auf faz.net

Uni Gießen reagiert auf Gerichtsentscheidung
am 12.11.2007 um 01:40 von Marius Rohde

Unsere Uni hat auf die Gerichtsentscheidung im Rahmen der Musterklage reagiert.

Hier die Stellungnahme auf der Uni-Website

4. Sitzung
am 06.11.2007 um 08:04 von Fabian

Zur 4. Fachschaftssitzung am 6.11. freuen wir uns, den Studiendekan Prof. Geyer und Dr. Wagner von der AGMA als Gäste bei uns begrüßen zu dürfen.

Wir erwarten eine kontroverse und spannende Diskussion zum Thema Studiengebühren (Befreiungsmöglichkeiten, Verteilung) und zur Verbesserung der Lehre (Evaluationsmöglichkeiten).

Wer Interesse hat, ist herzlich dazu eingeladen am Dienstag um 20:00 mitzumachen.

Widerspruch gegen die Studiengebühren einlegen!
am 04.11.2007 um 10:14 von Marius Rohde

1.
Für alle Leute die einen eigenen Widerspruch (nicht den Musterwiderspruch) eingelegt haben gilt:
UNBEDINGT SOFORT bei der Uni “aufschiebende
Wirkung” beantragen! Musterformular unter

ergnzung_widerspruch-1.doc

Sofort heißt: Formular ausfüllen, am besten zwei mal. Einmal direkt in
den Uni-Briefkasten werfen, ein mal persönlich Montag früh im Studentensekretariat im Uni-Hauptgebäude vorbei
bringen und unbedingt den EINGANG SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN lassen. Wenn ihr das gemacht habt, sollte euch die Uni wegen des Urteils vorerst nicht zur Zahlung verdonnern können!
Es bestehen so auch deutlich bessere Chancen das Geld zurückzubekommen.

2.
Für alle, die noch keinen Widerspruch eingelegt haben gilt:
JETZT Widerspruch einlegen!

Formulare gibt’s unter
widerspruch_mit_begrndung_berarbeitet.doc
(mit Begründung)
oder
widerspruch_einseitig_berarbeitet.doc
(ohne Begründung, geht schneller zu lesen)

Nehmt eventuell noch Bezug auf das Urteil, z.B. indem ihr im vorletzten Absatz in Klammern hinzufügt “Vergleiche auch Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30.10.07, Az. 3 G 3758/07″

Nach Eingang des Beitragsbescheides bei Euch habt ihr einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Wenn ihr Widerspruch einlegt, wird es sehr schwierig für die Uni, euch die “aufschiebende Wirkung” jetzt noch zu versagen, ergo: Ihr könnt euch auf das Urteil berufen und müsst wie’s aussieht zunächst nicht zahlen.
Für alle, die bereits aus der Frist rausfallen gilt: Trotzdem probieren. Fragt eventuell bei der Fachschaft nach oder kommt in die Rechtsberatung (Datum unten).

Weitere Informationen für alle gibt es in der Rechtsberatung mit Rechtsanwalt Peter Welsch, 6.11.2007, 13:00-14:30 bzw. 8.11.2007, 12:00-14:00 im AStA (Bei der Neuen Mensa am Phil I).

Erfolg gegen die Studiengebühren
am 01.11.2007 um 08:38 von Marius Rohde

Ein Mitstudent aus dem fünften Semester hat im Rahmen einer Musterklage erfolgreich vor dem Gießener Gericht geklagt.

Die Uni Giessen hatte seinen Antrag auf Aufschiebung der Gebührenforderung abgelehnt. Daraufhin forderte er in einer Klage die Uni auf, erst dann Studiengebühren von ihm zu fordern, wenn die ausstehende Verfassungsklage vor dem Hessischen Landesgericht erfolglos ist.
Die Richter entschieden, dass er vorerst keine Studiengebühren zahlen muss. Darüber hinaus äußerten sie ernsthaft Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStuBeiG.

Hier die aktuellsten Informationen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html

PDFs mit dem Urteil im Detail:
von uebergebuehr.de

Veranstaltungshinweis
am 01.11.2007 um 05:14 von Fabian

Medi-Learn bietet am 12.11 um 18:00 im Hörsaal der Anatomie eine kostenlose Infoveranstaltung zum Thema “Examensvorbereitung”.

[Link]

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